Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeines: Kundenvereinbarungen, die in einem Angebot festgehalten worden sind, werden den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgezogen und sind daher gültig. Zwischen- oder Nebenabreden, die nicht in einem Angebot sowie nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten worden sind, sind nicht gültig.

§1 Einarbeitung und Informationsweitergabe
- Im Rahmen der Einrichtung stellt der Kunde dem Auftragnehmer Informationen und Inhalte zur Verfügung, die für die Erstellung der gewünschten Visualisierungen erforderlich sind. Dies beinhaltet die gemeinsame Durchsprache des Visualisierungskonzepts zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer sowie die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen wie Grundrisspläne, Lagepläne, Ansichtenpläne und gegebenenfalls auch Bilder des zu visualisierenden Objekts.
- Vor Beginn der Zusammenarbeit ist es erforderlich, dass der Kunde das Angebot unterzeichnet.


§2 Leistungsbeschreibung für die Erstellung von 3D-Visualisierungen:
Umfang der Leistungen:
- Erstellung hochwertiger 3D-Visualisierungen gemäß den spezifizierten Anforderungen und Vorgaben des Kunden.
- Verwendung modernster 3D-Modellierungstechniken und Rendering-Software, um realistische und ansprechende Visualisierungen zu erstellen.
- Erstellung von Visualisierungen für die im Angebot beschriebenen Bereiche. Unter anderem könnten das Innen- und/oder Außenräume, einschließlich Gebäude, Landschaftsgestaltung, Produkte oder andere Objekte nach Bedarf sein.
Datenbeschaffung und Abstimmung:
- Der Kunde stellt alle relevanten Informationen, Unterlagen und Referenzmaterialien zur Verfügung, einschließlich Grundrisspläne, Lagepläne, Ansichtenpläne, Produktbeschreibungen oder andere erforderliche Daten.
- Abstimmung mit dem Kunden, um das gewünschte Visualisierungskonzept, Farbschemata, Beleuchtung, Materialien und andere spezifische Details festzulegen.
 

Erstellung der 3D-Modelle:
- Erstellung von präzisen und detailgetreuen 3D-Modellen basierend auf den bereitgestellten Informationen und Referenzmaterialien.
- Platzierung von virtuellen Kameras und Festlegung von Kamerapositionen für die gewünschten Blickwinkel und Perspektiven.
- Texturierung und Materialien: Anwendung von geeigneten Texturen, Oberflächenmaterialien und Farben auf die 3D-Modelle, um ein realistisches Erscheinungsbild zu erzeugen.
- Berücksichtigung von Texturen und Materialien gemäß den spezifizierten Vorgaben des Kunden.
Beleuchtung und Rendering:
- Einrichtung einer geeigneten Beleuchtungsszene, um die gewünschte Atmosphäre und Stimmung zu schaffen.
- Durchführung des Renderings, um hochwertige und realistische Visualisierungen zu erzeugen.
Nachbearbeitung und Präsentation:
- Feinabstimmung der Visualisierungen durch Nachbearbeitungstechniken wie Farbkorrekturen, Hinzufügen von Effekten oder Retusche.
- Lieferung der fertigen Visualisierungen in den gewünschten Dateiformaten (z. B. JPEG, PNG, TIFF) und Auflösungen.
- Präsentation der Visualisierungen in digitaler Form.

- Die 3D-Modelle (3Ds Max Datei) wird nicht mitgeliefert.

§3 Änderungen und Anpassungen
- Der Auftraggeber hat das Recht, während des Projekts Änderungen oder Anpassungen an den Visualisierungen vorzunehmen.
- Jegliche Änderungen oder Anpassungen müssen schriftlich vereinbart werden und sollten die spezifischen Details und Anforderungen enthalten.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten und Zeitpläne für jede Änderung oder Anpassung festzulegen.
- Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab über etwaige zusätzliche Kosten oder Verzögerungen aufgrund von Änderungen oder Anpassungen informieren.
- Die Umsetzung von Änderungen oder Anpassungen erfolgt nach Vereinbarung und kann den Projektzeitplan beeinflussen.
- Der Auftragnehmer wird sein Bestes tun, um angemessene Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen, behält sich jedoch das Recht vor, Änderungen abzulehnen, die den Umfang des Projekts erheblich verändern oder nicht umsetzbar sind.
- Sollten Änderungen oder Anpassungen zu zusätzlichen Kosten führen, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und müssen gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen beglichen werden.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Zeitplan entsprechend anzupassen, um Änderungen oder Anpassungen umzusetzen und die Qualität der Visualisierungen zu gewährleisten.


§4 Urheberrechte und Nutzungsrechte:

- Der Auftragnehmer behält das uneingeschränkte Urheberrecht an den erstellten Visualisierungen, einschließlich aller damit verbundenen Rechte.

- Der Auftraggeber erhält ein nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Visualisierungen für den vereinbarten Verwendungszweck.

- Spezifische Nutzungsrechte können in einer separaten Vereinbarung festgelegt werden.

- Der Auftraggeber darf die Visualisierungen zu internen Zwecken nutzen, einschließlich Präsentationen, Berichten oder Schulungen.

- Der Auftraggeber darf die Visualisierungen für externe Zwecke nutzen, wie z.B. für Marketingmaterialien, Website, Social-Media-Plattformen oder Druckmedien, gemäß den vereinbarten Nutzungsrechten.

- Jede weitere Nutzung oder Übertragung der Urheberrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Visualisierungen für Referenzzwecke in seinem Portfolio oder auf seiner Webseite zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

- Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Urheberrechtsvermerk des Auftragnehmers in geeigneter Weise auf den Visualisierungen anzubringen, sofern nicht anders vereinbart. Wird vom Auftragnehmer kein Urheberrechtsvermerk auf den Visualisierungen angebracht, gilt diese Vereinbarung nicht.

- Jegliche unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Visualisierungen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers stellt eine Verletzung der Urheberrechte dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


$5 Gewährleistung und Haftung:

- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellten Visualisierungen den vereinbarten Spezifikationen und Qualitätsstandards entsprechen.

- Der Auftraggeber hat eine angemessene Frist, um die gelieferten Visualisierungen zu überprüfen und eventuelle Mängel oder Fehler dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.

- Der Auftragnehmer wird sich bemühen, etwaige Mängel oder Fehler in angemessener Zeit zu beheben oder Anpassungen vorzunehmen, sofern sie innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen.

- Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Schäden oder Verluste, die dem Auftraggeber aufgrund von Fehlern, Mängeln oder Versäumnissen bei der Erstellung der Visualisierungen entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Visualisierungen freizustellen.

- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Referenzmaterialien. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler oder Mängel, die auf unzureichende oder fehlerhafte Informationen seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind.

- Jegliche weitergehenden Ansprüche oder Haftung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers.

- Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§6 Nutzung von Referenzen

- Der Kunde willigt ein, dass PlanVision3D / Hossein Jaber den Kundennamen und die Ergebnisse auf ihrer Webseite oder auf Social-Media-Plattformen verwenden darf.


$7 Eigentumsrechte:

- Das Eigentum an den erstellten Visualisierungen geht erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Gesamtbetrags auf den Auftraggeber über.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Visualisierungen Eigentum des Auftragnehmers.

- Nach vollständiger Zahlung erwirbt der Auftraggeber das uneingeschränkte und ausschließliche Eigentum an den Visualisierungen.

- Der Auftraggeber hat das Recht, die Visualisierungen für die vereinbarten Zwecke zu nutzen, reproduzieren und zu modifizieren, sofern dies im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte liegt.

- Jegliche weitere Verbreitung, Übertragung oder Nutzung der Visualisierungen durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Visualisierungen zu Referenzzwecken in seinem Portfolio oder auf seiner Webseite zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter an den Visualisierungen verletzt werden, und den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.


§8 Beendigung des Vertrags:

- Jede Partei hat das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, sofern dies schriftlich und unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von 7 Tagen erfolgt.

- Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch eine der Parteien bleiben die bereits erbrachten Leistungen und Zahlungen hiervon unberührt und werden entsprechend abgerechnet.

- Sofern die vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt, ist dieser verpflichtet, alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Kosten und Auslagen des Auftragnehmers zu erstatten.

- Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Auftragnehmer hat der Auftraggeber Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, abzüglich der bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten und Aufwendungen des Auftragnehmers.

- Nach Beendigung des Vertrags, unabhängig von der Ursache der Kündigung, wird der Auftraggeber umgehend alle erhaltenen Visualisierungen zurückgeben oder vernichten und keine weiteren Rechte daran geltend machen.

- Die Parteien sind von jeglicher weiteren Verpflichtung oder Haftung aus diesem Vertrag befreit, es sei denn, dies wird anderweitig schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.


§9 Zahlungsbedingungen- Zahlungsziel: 

Zahlung von 100 % des Gesamtbetrags im Voraus. - Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Zahlung gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen fristgerecht zu leisten.

- Die Rechnungsstellung erfolgt nach Annahme dieses Angebots im Voraus. - Bei einem Auftragsvolumen über 10.000,00 € kann eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags vor Beginn des Projekts fällig sein. Die Schlussrechnung wird nach Abschluss des Projekts erstellt. - Der Auftraggeber verpflichtet sich die, die Zahlung per Banküberweisung vorzunehmen.


§10 Nichtzahlung und Inkasso 

- Im Falle der Nichtzahlung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Daten des Auftraggebers an ein Inkasso-Unternehmen weiterzugeben, um weitere Maßnahmen einzuleiten.

- Alle entstehenden Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso, einschließlich Mahngebühren und Rechtskosten, trägt der Auftraggeber.


§11 Nutzung der Visualisierungen vor vollständiger Zahlung und Schadensersatz 

- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erstellten Visualisierungen erst nach vollständiger Bezahlung zu verwenden.

- Bei Verwendung der Visualisierungen vor vollständiger Zahlung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

- Der Schadensersatz umfasst alle direkten und indirekten Schäden, die dem Auftragnehmer durch die unberechtigte Nutzung der Visualisierungen entstehen. - Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um seine Rechte zu schützen und den entstandenen Schaden geltend zu machen.

- Alle damit verbundenen Kosten, einschließlich Anwaltskosten und Gerichtsgebühren, trägt der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Nutzung der Visualisierungen vor vollständiger Zahlung.


§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht:

- Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Bremen vereinbart.

- Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht Bremen, unter Ausschluss der Kollisionsregeln.

- Die Parteien verpflichten sich, alle Bemühungen zu unternehmen, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf dem Verhandlungsweg beizulegen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.

- Im Falle einer Streitigkeit, die sich nicht außergerichtlich lösen lässt, wird sie dem ausschließlichen Gerichtsstand Bremen zur endgültigen Entscheidung unterbreitet.

- Die Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit, einschließlich Anwaltskosten, werden von der unterliegenden Partei getragen, es sei denn, es wird anderweitig durch eine gerichtliche Entscheidung festgelegt.